Jakob Msslacher
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Webdesign fürRechtsanwälte.

Wer rechtlichen Beistand sucht, sucht zuerst online – nach Rechtsgebiet und Ort, zunehmend über KI-Assistenten. Wir bauen Kanzlei-Websites, die auf diesem Weg gefunden werden, Vertrauen begründen und standesrechtlich halten: bei Kanzleigründung, Übernahme oder Erweiterung.

Jakob Mösslacher, Webdesigner in Wien

Für Ihre Kanzlei erstelle ich eine Website, die Mandate bringt.

Auf Google gefunden werden, Kompetenz ausstrahlen und den Rechtsrahmen einhalten.

Sichtbarkeit

Gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort – nicht nach Ihrem Namen.

»Anwalt Mietrecht Wien«, »Scheidung Rechtsanwalt Graz«: Wer so sucht, kennt Sie noch nicht. Gefunden wird, wer für jedes Tätigkeitsgebiet eine eigene, fachlich belastbare Seite hat – lesbar für Google und für KI-Assistenten, die Kanzleien inzwischen namentlich nennen.

  • Eigene Seite je Rechtsgebiet und Standort
  • Google-Unternehmensprofil und lokale Suche
  • Strukturierte Daten für Suchmaschinen und KI-Systeme
Kanzleiseite

Ein Auftritt, der nach Ihrer Kanzlei aussieht – nicht nach Vorlage.

Individuell gestaltet und von Grund auf entwickelt. Klar gegliedert nach Tätigkeitsgebieten, Team und Kanzleisitz, schnell auf jedem Gerät – und so zurückhaltend, wie es dem Stand entspricht.

  • Konzept, Gestaltung und Entwicklung aus einer Hand
  • Kanzleiname, Logo und Geschäftsausstattung bei Bedarf
  • Alles Entstandene gehört Ihrer Kanzlei
Vertrauen

Österreich kennt keinen Fachanwaltstitel. Die Website muss den Schwerpunkt belegen.

Tätigkeitsschwerpunkte überzeugen erst, wenn sie nachvollziehbar sind: Werdegang, Publikationen, Vorträge, Judikatur. Dieselben Nachweise gewichtet Google bei Rechtsthemen besonders streng – und KI-Systeme nennen bevorzugt, wer sie liefert.

  • Anwaltsprofile mit Schwerpunkten, Publikationen, Sprachen
  • Fachbeiträge mit Autor, Datum und Quellen
  • Pflichtangaben vollständig und von jeder Seite erreichbar
Erstkontakt

Die Anfrage kommt – und ist ab diesem Moment vertraulich.

Was ein Rechtsuchender in Ihr Formular schreibt, unterliegt bereits der Verschwiegenheit, ob ein Mandat zustande kommt oder nicht. Entsprechend wird der Erstkontakt gebaut: verschlüsselt, ohne Drittanbieter-Skripte, mit Raum für die Kollisionsprüfung vor dem inhaltlichen Austausch.

  • Formular ohne Tracker, Übertragung verschlüsselt
  • Hinweis: keine vertraulichen Details vor der Kollisionsprüfung
  • Terminanfrage statt Ticketsystem

Rechtsanwalt-Webdesign hat einen Rahmen: Standesrecht und Datenschutz.

Eine Kanzleiseite ist Werbung im Sinne der RL-BA, ein Medium im Sinne des MedienG und eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Wir kennen diesen Rahmen und bauen danach – die Beurteilung bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

§ 47 RL-BA 2015§ 10 Abs 5 RAO · Werbung

Zulässig ist, was wahr und sachlich ist und mit Ehre und Ansehen des Standes in Einklang steht. Für die Website heißt das: informieren statt anpreisen. Keine Superlative, keine marktschreierische Selbstdarstellung, kein Vergleich mit benannten Kanzleien.

Texte, die überzeugen, ohne zu werben.

§ 47 Abs 3 Z 5 RL-BAReferenzen

Klienten dürfen nur mit deren Einwilligung genannt werden. Logos, Fallbeispiele und Stimmen erscheinen daher nur mit dokumentierter Zustimmung – oder als anonymisierte Tätigkeitsbeispiele.

Erst die Einwilligung, dann die Referenz.

§ 9 Abs 2 RAOVerschwiegenheit

Nach der Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob bereits ein Vertretungsverhältnis begründet wurde: Schon die Erstanfrage ist geschützt. Formulardaten landen deshalb weder in Marketing-Tools noch in Newsletter-Systemen; wo sie verarbeitet werden, ist dokumentiert.

Im Formular liest kein Dritter mit.

§ 10 Abs 1 RAOKollision

Wer die Gegenpartei in derselben oder einer zusammenhängenden Sache vertreten hat, muss schon die Erteilung eines Rates ablehnen. Der Erstkontakt ist so aufgebaut, dass die Kollisionsprüfung stattfinden kann, bevor Inhaltliches ausgetauscht wird.

Erst prüfen, dann sprechen.

§ 5 ECG · § 25 MedienGPflichtangaben

Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, Hinweis auf RAO, DSt und RL-BA 2015 einschließlich Zugang, UID, Offenlegung. Vollständig, von jeder Seite erreichbar – und bei Partnerwechsel oder Umgründung sofort nachgezogen.

Das Impressum ist kein Ort zum Sparen.

DSGVOTechnik

Schriften lokal eingebunden, keine Tracker ohne Einwilligung, Reichweitenmessung ohne Cookies, Hosting und Auftragsverarbeitung nachvollziehbar dokumentiert.

Nichts auf der Seite, das Sie einem Klienten erklären müssten.

BewertungenGoogle-Profil

Auch die Antwort auf eine Bewertung darf das Mandatsverhältnis nicht bestätigen. Wir richten das Profil ein und bereiten Antwortbausteine vor, mit denen Sie reagieren können, ohne etwas preiszugeben.

Sichtbar sein, verschwiegen bleiben.

Wir gestalten und entwickeln – Rechtsberatung erteilen wir nicht. Die standesrechtliche Letztbeurteilung liegt bei Ihnen; wir sorgen dafür, dass alles fachgerecht umgesetzt wird.

Drei Anlässe, zu denen Kanzleien zu uns kommen.

Webdesign für Rechtsanwälte wird selten »irgendwann« beauftragt. Es gibt einen Anlass – und meistens eine Frist.

Kanzleigründung

Eingetragen, Kanzleisitz bezogen, der erste Akt angelegt – nur online existiert die Kanzlei noch nicht. Ob Einzelkanzlei oder Ausgründung aus einer größeren Sozietät: Wir stellen den gesamten Auftritt auf.

  • Kanzleiname, Logo, Geschäftsausstattung
  • Domain, E-Mail, Website
  • Google-Unternehmensprofil, erste Rechtsgebietsseiten

Übernahme & Neustart

Kanzleinachfolge, Partnerwechsel, neuer Kanzleiname oder Zusammenschluss: Der Auftritt muss die neue Konstellation abbilden – ohne aufgebautes Vertrauen und bestehende Rankings zu verlieren.

  • Marke und Domain überführen, mit Weiterleitungen
  • Bestehende Inhalte sichten, übernehmen, aktualisieren
  • Pflichtangaben und Profile auf neuem Stand

Erweiterung

Ein neues Rechtsgebiet, ein zweiter Standort, eine neue Partnerin: Was die Kanzlei kann, muss die Website zeigen – sonst sucht der Markt weiter woanders.

  • Rechtsgebiets- und Standortseiten für die lokale Suche
  • Neue Anwaltsprofile
  • Karriereseite für Konzipient:innen und Kanzleikräfte

Starter

689€ inkl. MwSt.

Ideal für Selbstständige und kleine Betriebe, die professionell starten wollen — ohne den großen Aufwand.

  • Landingpage mit 5–7 Sections
  • Individuelles Responsive Design
  • Kontaktformular & Grundfunktionen
  • SEO-Grundoptimierung
  • 2 Korrekturschleifen inklusive
  • Übergabe aller Projektdateien
  • Hosting- und Domain-Einrichtung
  • Kein CMS inklusive

Headless-CMS (z. B. Sanity): +300 €, wenn vor Projektstart vereinbart; +840 € bei nachträglicher Anforderung. WordPress und komplexere CMS (z. B. Drupal) auf Anfrage.

Anfragen

Professional

1.789€ inkl. MwSt.

Für Unternehmen, die einen vollständigen, individuellen Webauftritt wollen — mit allem, was dazu gehört.

  • Landingpage mit 5–7 Sections
  • SEO- und verkaufsoptimierte Unterseiten pro Section
  • Vollständig individuelles Design
  • Performance- & SEO-Grundoptimierung
  • 4 Korrekturschleifen inklusive
  • Integration von Drittanbietern (z. B. Terminbuchung)
  • Hosting- und Domain-Einrichtung
  • 3 Monate Wartung und Verbesserungen im Ausmaß von 4 Arbeitsstunden inklusive
Jetzt anfragen

Premium

Preis auf Anfrage

Für alle, die mehr brauchen.

  • Unbegrenzte Seiten & Funktionen
  • Vollständiges Branding & CI
  • Webshop oder Custom Web-App
  • Texte und Bilder selbst ändern
  • Animationen & Microinteractions
  • Support & Wartungsvertrag
  • Unbegrenzte Korrekturrunden
Anfragen

Mit den Preisen am Boden geblieben. Die Projekte? Von einem anderen Stern.

Häufige Fragen zum Webdesign für Rechtsanwälte.

Nicht dabei? Das Erstgespräch klärt den Rest.

Was kostet Webdesign für eine Anwaltskanzlei?

Erfahrungsgemäß liegen solche Projekte bei einer Einzelkanzlei bei 2.900–3.500 €, bei einer Kanzlei bei 4.300–5.900 € und bei einer Sozietät ab 7.900 €. Jedes Projekt ist anders und wird individuell kalkuliert. Fehlende Texte, Logo oder Fotos kommen nur bei Bedarf dazu. Der Preis steht vor Auftragserteilung fest.

Reicht für meine Website der Professional-Preis?

Wenn das Ihren Bedarf deckt, selbstverständlich. Wollen Sie Inhalte selbst ändern und SEO-optimierte Keywords je Unterseite, empfehlen wir ein individuelles Paket auf Anfrage. Die Richtwerte dazu stehen in der Preisfrage darüber.

Darf eine Rechtsanwaltskanzlei überhaupt werben – auch mit Google Ads?

Ja. § 10 Abs 5 RAO und § 47 RL-BA 2015 gestatten Werbung, sofern sie wahr und sachlich ist und mit Ehre und Ansehen des Standes in Einklang steht. Unzulässig bleiben unter anderem marktschreierische Selbstanpreisung, der Vergleich mit benannten Kanzleien und die Nennung von Klienten ohne Einwilligung. Suchanzeigen sind in der Anwaltschaft längst üblich; die Beurteilung im Einzelfall liegt bei Ihnen – wir formulieren so, dass sie leichtfällt.

Was muss ins Impressum einer Kanzlei-Website?

Nach § 5 ECG unter anderem Name bzw. Firma, Anschrift und Kontaktdaten, gegebenenfalls Firmenbuchnummer und -gericht, die zuständige Rechtsanwaltskammer, die Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat, ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften (RAO, DSt, RL-BA 2015) samt Zugang sowie die UID. Hinzu kommt die Offenlegung nach § 25 MedienG. Wir bereiten die Struktur vor; die inhaltliche Freigabe liegt bei Ihnen.

Schreiben Sie auch die juristischen Texte?

Wir strukturieren, kürzen und übersetzen in eine Sprache, die Rechtsuchende verstehen und Suchmaschinen einordnen können. Die fachliche Aussage stammt von Ihnen und wird von Ihnen freigegeben – ohne Ihre Durchsicht geht nichts online.

Wir übernehmen eine Kanzlei oder ändern den Kanzleinamen. Gehen die Google-Rankings verloren?

Nicht, wenn der Umzug sauber geplant ist. Jede bisherige Adresse wird dauerhaft auf ihr neues Gegenstück weitergeleitet, das Google-Unternehmensprofil wird umgestellt statt neu angelegt, und bestehende Inhalte werden übernommen, bevor Neues entsteht. So bleiben aufgebaute Sichtbarkeit und alte Verweise erhalten.

Wie lange dauert eine neue Kanzlei-Website?

Je nachdem, welche Inhalte vorliegen und wie groß der Umfang ist, dauert es eine bis acht Wochen. Ein neues Logo oder ein Fototermin brauchen eigenen Vorlauf.

Worin unterscheidet sich Webdesign für Anwälte von einer gewöhnlichen Unternehmenswebsite?

In drei Punkten. Erstens im Rahmen: Standesrecht und Verschwiegenheit gelten auch online. Zweitens in der Suche: Mandate entstehen über »Rechtsgebiet + Ort«, nicht über den Kanzleinamen. Drittens im Maßstab: Bei Rechtsthemen verlangen Suchmaschinen und KI-Systeme belegte Fachkompetenz – Profile, Publikationen, Quellen. Eine Kanzleiseite muss alle drei Ebenen bedienen.

Ich bin Jakob.

Ich mache daspersönlich.

Seit über fünf Jahren entwickle ich als grafikaffiner Webdesigner und Entwickler in Wien digitale Auftritte, die wirklich wirken.

Kein Agentur-Apparat, nur DU und ICH: auf Augenhöhe, mit echter Leidenschaft und der Freude, gemeinsam etwas zu bauen, das bleibt.

Ich bin Ansprechpartner, Designer und Entwickler in einem. Verfügbar in Wien und remote für ganz Österreich und den DACH-Raum. Auf Deutsch und Englisch.

Kontakt

Schreib mir — egal ob konkrete Anfrage, erste Idee oder einfach eine Frage. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden. Kein Verkaufsgespräch, kein Druck. Ich höre zu und sage dir ehrlich, ob und wie ich helfen kann.